TARIFGERECHT

Höhere Bezahlung, bessere Arbeitsbedingungen und kürzere Arbeitszeiten

Gute Arbeit gibt es nur mit Tarifvertrag. Wir nehmen die Landesregierung beim Wort: Baden-Württemberg soll Musterland für gute Arbeit werden. Deshalb braucht es ein wirkungsvolles Tariftreuegesetz.

Unsere Top Forderungen

1. Tarifbindung in Baden-Württemberg endlich stärken!

Gute Arbeit mit fairen Entgelten und kürzeren Arbeitszeiten existiert dort, wo Tarifverträge gelten. Doch die Tarifbindung ist in Baden-Württemberg seit der Jahrtausendwende stark gesunken. Nur noch für jede und jeden zweiten Beschäftigten gilt ein Tarifvertrag. Die andere Hälfte der Beschäftigten steht ohne tarifvertraglichen Schutz da. Ihre Arbeitszeiten sind länger und sie verdienen etwa ein Fünftel weniger als ihre Kolleg*innen mit Tarifvertrag. Baden-Württemberg soll zum Musterland guter Arbeit werden. Eine höhere Tarifbindung anzustreben, ist nicht nur die Sache von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Die DGB-Gewerkschaften kämpfen für höhere Entgelte. Wir erwarten auch von der Politik, dass sie sich aktiv für gute Arbeit einsetzt.

2. Europa gibt den Takt vor!

Ein Anstoß kommt von der EU: Aufgrund der europäischen Mindestlohnrichtlinie gibt es jetzt Bewegung für mehr Tarifbindung. Vor dem Hintergrund dieser Richtlinie sind die EU-Mitgliedsstaaten aufgerufen, bei einer Tarifbindung von weniger als 80 Prozent einen Aktionsplan vorzulegen. Auch Deutschland muss aktiv werden. Denn die Tarifbindung liegt bundesweit auch nur noch bei etwa 50 Prozent der Beschäftigten. Den Rückenwind aus Europa nehmen wir zum Anlass, auch die Landesregierung aufzufordern, jetzt Maßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung zu ergreifen.

3. Öffentliche Aufträge an Tarifverträge koppeln!

Öffentliche Gelder für Aufträge gibt es nur für Betriebe mit Tarifvertrag. Das muss das Ziel eines baden-württembergischen Tariftreuegesetzes sein. Dafür muss das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) aus dem Jahr 2013 jetzt reformiert werden. Die Reform soll sich an zwei zentralen Eckpunkten orientieren. 1.: Nur Betriebe, die ihren branchenspezifischen Tarifvertrag anwenden, sollen den Zuschlag bei öffentlichen Vergaben erhalten. Ein Beispiel: Ein Unternehmen aus dem Elektrohandwerk führt für das Land eine Sanierung durch. Damit Lohndumping verhindert wird, muss der entsprechende Tarifvertrag des Elektrohandwerks angewendet werden. Davon profitieren dann sowohl die Beschäftigten als auch die Unternehmen, die sich zur Tarifbindung bekennen. 2. Sollte kein Tarifvertrag in der Branche existieren, bildet der Vergabemindestlohn von 13,50 Euro in der Stunde die unterste Lohnlinie für die öffentliche Auftragsvergabe. Kurzum: Tariftreue muss durch eine verantwortliche Vergabe der öffentlichen Hand gestärkt werden.

4. Die Landesregierung muss Farbe bekennen!

Die Landesregierung muss jetzt schnell erklären, mit welchen Maßnahmen das Land die Tarifbindung unterstützen will. Diese Anforderung ergibt sich aus dem Koalitionsvertrag: Grüne und CDU wollen Baden-Württemberg zum Musterland für gute Arbeit machen. Sie haben sich im Koalitionsvertrag auch auf eine Modernisierung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes festgelegt.

5. Tariftreue schafft Sicherheit!

Klar, wer seine Beschäftigten mit weniger Entgelt abspeist als es der Tarifvertrag vorsieht, hält von einem Tariftreuegesetz erstmal nichts. Da wird dann gerne das Argument gebracht, die Einhaltung und Überprüfung von Tariftreue sei bürokratisch. Ist sie nicht. Mit einem Tarifregister, in das sich alle an öffentlichen Ausschreibungen interessierten Betriebe eintragen, lässt sich unbürokratisch Klarheit schaffen. Kontrollen muss es selbstverständlich auch geben. Denn sonst bleibt das Gesetz nur ein wohlklingendes Versprechen. Auch die Kontrollen lassen sich wirksam und unkompliziert gestalten: mit regelmäßigen Stichproben. Kontrollierende Stelle darf allerdings nicht der Auftraggeber sein. Wer sich nicht an die Regeln hält, wird von Vergabeverfahren ausgeschlossen.

#ÖPNVGERECHT

Für eine nachhaltige und gerechte Mobilitätswende.

Die Verbesserung und der Ausbau des ÖPNV sind für uns unabdingbar. Die Mobilitätswende muss sozial gerecht und im Sinne der Beschäftigten gestaltet werden.

#BILDUNGSGERECHT

Gleiche Bildungschancen für alle.

Gute Bildung ist die Grundlage für ein selbständiges und unabhängiges Leben, in dem wir bewusst Entscheidungen treffen können. Der Zugang zu Bildung ist außerdem die zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Deswegen fordern wir: Gute Bildung muss für alle zugänglich sein!

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